- Bei starker Trockenheit und daraus resultierender Feuerverbote, wird ein Ersatzprogramm ohne, bzw. mit wenig Feuer und LED Requisiten aufgeführt. Bitte klären Sie die Gegebenheiten im Vorfeld ab. Ein LED Programm braucht zwei Tage Vorbereitungszeit. Sollte keine rechtzeitige Information an mich erfolgen, wird bei Anreise zum Auftrittsort und einer Absage vor Ort, eine Ausfallgage von 370,00 Euro fällig. Erfolgt die Absage vor der Anreise wird eine Ausfallgage von 300,00 Euro fällig.
- Bitte beachten Sie, dass durch das Drehen der Feuerrequisiten Lampenöl auf den Fußboden spritzen kann und dadurch dauerhafte Flecken auf dem Fußboden entstehen können. Die besten Böden sind Schotter, Kopfsteinpflaster oder Rasen. Bitte klären Sie im Vorfeld ab, ob es einen geeigneten Boden gibt.
- Bei Auftritten auf Wiesen sind im Sommer trotz großer Sorgfalt kleinere Brandstellen möglich.
- Die Auftrittsfläche sollte der Sicherheit wegen nach Möglichkeit nur eine Zuschauerseite haben.
- Bitte tragen Sie Sorge, dass anwesende Kinder sich nicht ohne Begleitung eines Erwachsenen – auch während der Auf- und Abbauzeit – in der Nähe der Auftrittsfläche aufhalten. Schon während der Aufbauzeiten hantiere ich zum "Vorglühen" der Requisiten mit brennenden Flüssigkeiten.
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Kündigungsfristen bei Kündigung des Auftrages ohne höhere Gewalt: Bei Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber, ab 14 Tagen nach Rücksendung des unterschriebenen Vertrages an mich, wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 Euro erhoben. Bei Absage durch den Auftraggeber ab 60 Tagen vor dem geplanten Auftrittstag, fällt eine Ausfallgage in Höhe von 300,00 Euro an. Sollte ich zu gleichem Termin und Uhrzeit einen Ersatzauftrag finden, wird grundsätzlich nur die Bearbeitungsgebühr beim Auftraggeber erhoben.
Aufträge sage ich grundsätzlich nur im Falle von Krankheit oder unvorhersehbaren Pannen bei der Anreise ab. - Für Veranstalter und Auftraggeber ÖFFENTLICHER Veranstaltungen ist zu beachten, dass das Abführen von KSK-Abgaben und GEMA-Gebühren in den Händen des Veranstalters/Auftraggebers liegt. Eine Liste der GEMApflichtigen Titel ist vorhanden und kann an den Veranstalter/Auftraggeber ausgehändigt werden. Auf Anfrage steht mir eine Auswahl an GEMAfreier Musik zur Verfügung. Bei Fragen, welche dieses Thema betreffen, kann ich Ihnen gern hilfreiche, aber rechtsunverbindliche Auskünfte geben. Bei Fragen zur Definition von privat oder öffentlich, kann ich Ihnen einen hilfreichen Link zusenden. Eine Veranstaltung gilt im allgemeinen als privat, wenn alle anwesenden Personen der Feier persönlich miteinander verbunden sind, eine gewisse Abgeschlossenheit des Veranstaltungsortes gewährleistet ist und eine gewisse Anzahl ca. 100 Personen nicht überschritten wird. Zur Künstlersozialkasse: Abgabepflichtig sind grundsätzlich nur öffentliche Veranstaltungen. Es gibt einen Freibetrag von 450,00 Euro im Jahr. Mein Gage liegt zumeist unterhalb dieses Freibetrages. Falls Sie mehrere Künstler im Jahr buchen, könnte diese Grenze aber überschritten werden. Dies ist keine rechtverbindliche Beratung. Bitte informieren Sie sich selbstständig.
- Bitte beachten Sie, dass Verträge, welche nicht fristgemäß unterschrieben zurückgesendet werden, verfallen.
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Als Auftraggeber sind Sie verpflichtet, Kontakt mit der für den Veranstaltungsort zuständigen Person oder Stelle aufzunehmen und sich eine Erlaubnis für eine Feuershow einzuholen. Bitte klären Sie auch die Uhrzeit ab. In der Regel muss 22.00 Ruhe sein und es darf keine Musik im Außenbereich abgespielt werden. Wenn nicht klar ist, wie laut oder leise die Musik abgespielt werden soll, ist ein Soundcheck vor Beginn der Feuershow mit dem Betreiber oder dem Auftraggeber zwingend. Ich nehme keine Aufträge an, bei denen nur sehr leise Musik abgespielt werden darf, da sich das qualitätsmindernd auf die Feuershow auswirkt.